Einwohnermeldeamt Auskunft Wangen im allgäu

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Einwohnermeldeamt24 Wangen im allgäu
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Wangen im allgäu - Daten der gesuchten Person

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Ihre Daten

Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

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Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

Wie häufig bin ich verpflichtet, meine Adresse beim Einwohnermeldeamt zu aktualisieren?

Sie müssen Ihre Adresse aktualisieren:

  • Bei jedem Umzug innerhalb Deutschlands
  • Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung
  • Bei Änderung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes
  • Bei Rückkehr nach längerem Auslandsaufenthalt (über 6 Monate)
In welchen Fällen muss man sich beim Einwohnermeldeamt abmelden?

Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:

  • Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland umziehen
  • Sie ins Ausland ziehen (auch bei vorübergehendem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten)
  • Sie Ihren Zweitwohnsitz aufgeben
Wie kann ich eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt beantragen?

Um eine Auskunftssperre zu beantragen:

  1. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
  2. Legen Sie Gründe dar, die eine Gefährdung glaubhaft machen (z.B. Bedrohung, Stalking).
  3. Fügen Sie möglichst Nachweise bei (z.B. Polizeiberichte, eidesstattliche Versicherungen).
  4. Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
In welchen Fällen muss man sich beim Einwohnermeldeamt abmelden?

Sie müssen sich abmelden:

  • Bei Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland
  • Bei Umzug ins Ausland (auch bei vorübergehendem Aufenthalt über 6 Monate)
  • Bei Aufgabe eines Zweitwohnsitzes
Wofür benötige ich eine Meldebestätigung?

Eine Meldebestätigung kann erforderlich sein für:

  • Eröffnung eines Bankkontos
  • Anmeldung bei Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, etc.)
  • Beantragung bestimmter Sozialleistungen
  • Nachweis des Wohnsitzes bei Behörden oder Arbeitgebern
  • Anmeldung eines Fahrzeugs
Einwohnermeldeamt Wangen im Allgäu

Die Stadt Wangen im Allgäu im Südosten Baden-Württembergs hat gut 27.000 Einwohner und ist nach Ravensburg die zweitgrößte Stadt des Landkreises Ravensburg. Wangen im Allgäu bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Von 1938 bis 1972 war Wangen die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises. Am 1. Januar 1973 wurde er in den Landkreis Ravensburg eingegliedert und Wangen zur Großen Kreisstadt ernannt. Mit den Nachbargemeinden Achberg und Amtzell hat die Stadt eine Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft.
BundeslandBaden-Württemberg
RegierungsbezirkTübingen
LandkreisRavensburg
Einwohner26.956 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl88239
Vorwahlen07522, 07528, 07506
Marktplatz 1, 88239 Wangen im Allgäu
Marktplatz 1, 88239 Wangen im Allgäu 88239 DE
Websitewww.wangen.de
Adressen:
1. Stadtverwaltung Wangen im Allgäu
Rathausplatz 1
88239 Wangen im Allgäu

2. Bürgeramt Wangen im Allgäu
Rathausplatz 1
88239 Wangen im Allgäu

3. Ordnungsamt Wangen im Allgäu
Rathausplatz 1
88239 Wangen im Allgäu

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Jede Person, die sich dauerhaft in Deutschland angemeldet hat, ist verpflichtet, sich beim örtlichen Meldeamt ihres Wohnortes zu registrieren.